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1 Bau- und Ausbaugewerbe
diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Brunnenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger u. a. Handwerksähnlich können nach der Handwerksordnung, zusammengefasst in der Gruppe Bau- und Ausbaugewerbe, folgende Gewerbe betrieben werden: Gerüstbauer, Bodenleger, Aphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und -schneider u. a. Diese Gewerbe sind keine anerkannten Handwerksberufe.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bau- und Ausbaugewerbe
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Bau- und Ausbaugewerbe — diese Gruppe der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können, umfasst nach der Handwerksordnung folgende Gewerbe: Maurer, Beton und Stahlbetonbauer, Feuerungs und Schornsteinbauer, Backofenbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme ,… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens